Zwangsvollstreckung , Zwangsversteigerung verhindern
Aus welchen Gründen auch immer Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind und die Zwangsvollstreckung ist eingeleitet worden. Um Ihre Immobilie nicht zu verlieren, bemühen Sie sich um die Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Es ist gut, wenn Sie sich so früh wie möglich um eine Einstellung der Zwangsvollstreckung bemühen. Der Faktor Zeit ist eine wichtige Komponente, Ihre Zwangsvollstreckung einstellen zu können. In vielen Fällen wird zu spät reagiert.
Für die Einstellung der Zwangsvollstreckung können wir Ihnen mehrere erfolgreich praktizierte Lösungswege anbieten :
> Nachfinanzierung , Umfinanzierung durch Banken
Eine Nachfinanzierung oder Umfinanzierung ist der unkomplizierteste Weg zum Thema Einstellung der Zwangsvollstreckung. Aus unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, wie eine Neustrukturierung Ihrer bestehenden Kredite bei den Gläubigern erfolgreich dargestellt werden muss. Basis dafür ist die Zusammenarbeit mit Banken, die unsere pragmatische Arbeitsweise verstehen und das gleiche Ziel haben. Einstellung der Zwangsvollstreckung.
> Einstellung der Zwangsvollstreckung durch private Geldgeber
Liegt eine negative Bonitätsauskunft der Schufa oder eine vorhergegangene Kreditkündigung vor, wird Ihr Kreditantrag auf Basis von Basel III von Banken und Kreditinstituten abgelehnt.
In dieser Situation finden wir für Sie private Geldgeber, die unabhängig von Ihrem Schufa-Score und ihrer Einkommenssituation z. B. das Haus bewerten und Ihnen den benötigten Kredit zur Einstellung der Zwangsvollstreckung zur Verfügung stellen.
> Einstellung der Zwangsvollstreckung mit der Bonität eines Bürgen
Eine weitere Möglichkeit ist die Vermittlung eines Bürgen, der mit seinem guten Namen die notwendige Finanzierung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung übernimmt. Bei dieser Variante profitieren Sie von den aktuell günstigen Zinskonditionen. Sie bleiben Eigentümer Ihres Hauses und bedienen den neu geschlossenen Darlehensvertrag zu Ihrem Haus. Nach Bereinigung Ihrer Bonität wird der Bürge aus der Mithaft des Darlehensvertrages entlassen und Sie werden alleiniger Kreditnehmer.
> Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Verkauf, Anmietung und
Rückkauf-Option
Bei diesem Lösungsweg vermitteln wir Ihnen einen Käufer, der mit Ihnen einen Mietvertrag schliesst. Im Kaufvertrag wird Ihnen ein notarielles Rückkaufsrecht eingeräumt. Somit haben Sie die Möglichkeit Ihre Bonität zu bereinigen und Ihr Haus zurückkaufen zu können.