Rettung aus oder vor der Zwangsversteigerung


Auch mit einem bereits laufenden ZV-Verfahren können wir Ihre Immobilie retten !

Sie werden in der Regel für die Aussetzung der Zwangsversteigerung keine Hilfe durch die finanzierende Bank erhalten.

Der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens sind oft Mahnverfahren und negative Schufa-Einträge vorangegangen.

Daher stellen wir Ihre Anfrage nur den mit uns kooperierenden Banken in Deutschland vor, die ihre Zusage nicht von einer einwandfreien Schufa-Auskunft abhängig machen.

In diesen Fällen wird dem Wert Ihrer Immobilie mehr Bedeutung gewidmet als Ihrer persönlichen Bonität.

Diesen Banken verfolgen nicht das Ziel der schnellstmöglichen Verwertung, sondern der Hilfe und Rettung der Immobilie aus der Zwangsversteigerung.